Wann die KI bewertet — und wann nicht

Ein KI-Score entsteht nur dann, wenn er etwas Neues sagen kann. Dieses Kapitel erklärt die Bedingungen dahinter — und warum ein leeres Score-Feld oder ein ausgegrauter Knopf kein Fehler ist, sondern eine Aussage.

Sind alle Grundlagen der Bewertung unverändert, wird nicht noch einmal bewertet. Ändert sich etwas daran, ist eine neue Bewertung wieder möglich.

Daraus folgen drei Bedingungen:

BedingungWas sie bedeutet
Es liegt eine aussagekräftige Stellenbeschreibung vorDer Text der Anzeige muss nicht nur vorhanden, sondern auch aussagekräftig sein: mindestens 200 Zeichen lang und erkennbar mindestens zwei der drei typischen Themen einer Stellenanzeige nennen — Aufgaben, Anforderungen ans Profil, das Angebot des Unternehmens. Ein reiner Werbetext, Anzeigen-Teaser oder Cookie-Hinweis zählt damit nicht mehr automatisch, auch wenn er lang genug ist. Ohne eine solche Beschreibung entsteht kein Score.
Etwas hat sich seit der letzten Bewertung geändertErst wenn sich mindestens eine Grundlage geändert hat, ist eine neue Bewertung möglich.
Der Link zeigt auf eine einzelne StelleZeigt er stattdessen auf eine Trefferliste, wird nicht bewertet — es gibt dort nichts Einzelnes, worüber sich etwas aussagen ließe. Siehe Jobsuche → Adressen von Trefferlisten sowie unten.

Die dritte Bedingung gilt plan-unabhängig und unabhängig davon, ob eine Beschreibung vorliegt oder sich Grundlagen geändert haben — sie ist im Alltag aber unsichtbar: Stellen und Kandidaten mit einer solchen Adresse entstehen gar nicht erst. Sie wirkt allein als Sicherheitsnetz für den Fall, dass doch einmal eine durchrutscht.

Als Grundlagen zählen dabei alle Angaben, die tatsächlich in die Bewertung einfließen:

  • die Stellenbeschreibung und die Eckdaten der Stelle (Titel, Unternehmen, Ort, Gehaltsangabe),
  • dein Profil (Berufsbezeichnung, Standort, Wunschgehalt, Verfügbarkeit, Skills),
  • dein Lebenslauf aus „Was wir über dich wissen" — alle Einträge, samt der Belege aus deinen Arbeitszeugnissen,
  • dein Entwicklungswunsch aus Berufliche Weiterentwicklung.

Deine Rückmeldungen („Bewertung passt nicht?") zählen bewusst nicht dazu. Sie fließen weiterhin in die Bewertung *anderer* Stellen ein (siehe KI-Ranking → Die Bewertung lernt aus deinen Rückmeldungen) — aber eine Stelle, zu der du gerade widersprochen hast, soll sich nicht selbst neu bewerten. Das Ergebnis wäre nur eine Bestätigung deines eigenen Signals.

Steht bei einer Stelle kein Score, hat das einen von vier Gründen — und JobTarsier nennt ihn dir an genau der Stelle, an der sonst der Score stünde.

Kommt eine Stelle ohne Beschreibung herein, sucht JobTarsier den Text im Hintergrund nach. Solange das läuft, steht an der Karte beziehungsweise in der Kachel:

  • Pro-Plan: *„Stellenbeschreibung wird noch geladen — die Bewertung folgt danach."*
  • Free-Plan: *„Stellenbeschreibung wird noch geladen — danach kannst du die Bewertung abrufen."*

Der Unterschied ist derselbe wie sonst auch: Im Pro-Plan läuft die Bewertung von allein an, im Free-Plan rufst du sie danach selbst über „KI-Score abrufen" ab.

Findet die Nachsuche auch nach drei Versuchen nichts — oder handelt es sich um eine gemerkte Stelle, für die es gar keine Nachsuche gibt —, steht dort dauerhaft:

*„Keine Stellenbeschreibung gefunden — ohne sie wird nicht bewertet."*

Das ist die ehrliche Auskunft, kein Ausfall. Vor dieser Änderung entstand in solchen Fällen trotzdem ein Score — aus Titel, Unternehmen und Ort. Er sah wie ein vollwertiger Score aus, beruhte aber auf drei Zeilen statt auf einer Ausschreibung. Eine Zahl ohne Grundlage ist schlechter als keine Zahl, deshalb entsteht sie nicht mehr.

Dieselbe Meldung erscheint auch, wenn ein Text vorliegt, aber zu unstrukturiert ist. Ist die gespeicherte Beschreibung zwar mindestens 200 Zeichen lang, lässt sich darin aber keine Stellenausschreibung erkennen — etwa ein reiner Firmen- oder Werbetext ohne erkennbare Aufgaben und Anforderungen —, zeigt JobTarsier denselben Hinweis. Es gibt dafür keinen eigenen Wortlaut: Für die Bewertung ist ein solcher Text so gut wie kein Text. Ergänze in diesem Fall die Beschreibung über Kandidatendaten nachträglich bearbeiten um die fehlenden Angaben — die Sperre löst sich, sobald der Text erkennbar als Stellenausschreibung zu lesen ist.

Die drei Versuche verteilen sich auf mehrere Läufe — jeder gescheiterte Versuch wird festgehalten, damit eine aussichtslose Stelle nicht unbegrenzt weitergesucht wird. Auch der Button „KI-Score abrufen" löst nach dem dritten Versuch keine weitere Nachsuche mehr aus; liegt bis dahin schon eine Beschreibung vor (z. B. weil du sie im Dialog selbst ergänzt hast), wird trotzdem ganz normal bewertet.

Dieser Zustand ist dauerhaft — es gibt keinen Knopf mehr, der die Beschreibung an Ort und Stelle neu abruft. Was du in diesem Fall tun kannst:

  • Die Anzeige über den Original-Link im Browser öffnen und selbst lesen.
  • Die Stelle löschen und über „Stelle per Link oder von Hand hinzufügen" erneut anlegen — das ist der einzige Weg, die hinterlegte Adresse noch einmal auslesen zu lassen.

Stand der automatischen Nachsuche: Die automatische Nachsuche nach fehlenden Beschreibungen läuft — siehe Jobsuche → Fehlende Beschreibungen nachtragen. Stellen, die schon beim Import eine Beschreibung mitbringen, waren nie darauf angewiesen; sie werden wie gewohnt bewertet.

Zeigt der hinterlegte Link auf eine Trefferliste statt auf eine einzelne Stelle — etwa eine LinkedIn-Suchergebnisseite oder eine Sammelseite ohne Stellenkennung —, steht dort dauerhaft:

*„Sammelseite — hier stehen mehrere Stellen, deshalb wird nicht bewertet."*

Das gilt unabhängig von deinem Plan und vom Ladezustand der Beschreibung: Anders als die beiden Gründe oben löst sich dieser nie von selbst auf — eine Trefferliste wird nie zu einer einzelnen Stelle, auch nicht durch eine erneute Nachsuche. Trägt die Stelle bereits einen Score aus der Zeit vor dieser Regel, bleibt der unverändert sichtbar; erst ein fehlender Score macht Platz für diesen Hinweis.

Wie ein solcher Eintrag heute noch entsteht: über den regulären Weg — Quellen, Job-Alert-Mail, IMAP-Import oder das manuelle Hinzufügen — nicht mehr: Alle vier weisen eine Trefferlisten-Adresse ab, bevor daraus ein Kandidat oder ein gemerkter Job wird (siehe Jobsuche → Adressen von Trefferlisten). Dieser Hinweis ist ein Sicherheitsnetz für den seltenen Fall, dass eine solche Adresse trotzdem in deiner Liste steht — etwa aus der Zeit vor dieser Regel.

Was du in diesem Fall tun kannst: Öffne die Original-Adresse im Browser, finde dort die gewünschte Einzelstelle und lege sie separat an.

Wann immer JobTarsier einen Anzeigentext von einer Adresse liest, geschieht das auf mehreren Wegen — und sie sind nicht gleich gut. Der schwächste ist der Rückfall auf die Metadaten der Seite: Er greift, wenn kein besserer Weg funktioniert, und liefert bei Anzeigen hinter einer Anmeldeschranke regelmäßig nur den Kacheltext der Trefferliste statt der eigentlichen Ausschreibung. Ein solcher Text kann durchaus lang genug für die 200-Zeichen-Schwelle sein — er beschreibt trotzdem nicht die Stelle.

Trifft das zu, steht dauerhaft:

*„Die Stellenbeschreibung konnte nur unvollständig gelesen werden — ohne sie wird nicht bewertet."*

Das gilt unabhängig von der Länge des Textes. Vor dieser Änderung konnte aus einem solchen Text trotzdem ein Score entstehen — er sah wie ein vollwertiger Score aus, beruhte aber auf dem Werbetext einer Trefferliste statt auf der Anzeige selbst.

Ein erneuter automatischer Abruf ist dafür nicht vorgesehen — es gibt keinen Knopf, der die Beschreibung an Ort und Stelle neu abruft. Endgültig ist die Sperre trotzdem nicht: Über Kandidatendaten nachträglich bearbeiten kannst du den vollständigen Text selbst eintragen. Was du in diesem Fall tun kannst:

  • Den Text selbst nachtragen: Öffne die Detailansicht des Kandidaten, wechsle über das Stift-Symbol in den Bearbeitungsmodus und trage die vollständige Stellenbeschreibung ein. Ab dem Speichern gilt sie als von dir eingegeben — die Sperre entfällt für diese Zeile, und der Kandidat wird bewertbar (sofern der Text lang genug ist und erkennbar als Stellenausschreibung zu lesen ist — siehe „Keine Stellenbeschreibung gefunden" oben).
  • Die Anzeige über den Original-Link im Browser öffnen und selbst lesen.
  • Die Stelle löschen und über „Stelle per Link oder von Hand hinzufügen" erneut anlegen. Kommt die Anzeige beim erneuten Auslesen über einen besseren Weg herein, ist die neu angelegte Stelle sofort bewertbar. Bleibt der Auslese-Weg derselbe, bleibt auch die Sperre bestehen.

Der Weg zählt, auf dem der Text zuletzt tatsächlich gelesen wurde — auf allen Wegen gleichermaßen. Ob eine Stelle über deine Quellen kam, über eine weitergeleitete Job-Alert-Mail, über dein IMAP-Postfach, über „Stelle per Link oder von Hand hinzufügen" oder dadurch, dass du einen Kandidaten aus der Jobsuche gemerkt hast: Die Kennzeichnung wird überall mitgeführt, und die Sperre greift überall. Dasselbe gilt für Text, den die Nachsuche bei der Firma beisteuert — auch er bringt seine Herkunft mit, und nimmst du den Fund später mit „Falsch" zurück, gilt wieder die Herkunft des ursprünglichen Textes. Trägst du die Beschreibung stattdessen selbst über Kandidatendaten nachträglich bearbeiten nach, gilt sie ab dann als von dir eingegeben, und diese Sperre greift nicht mehr — änderst du dagegen nur andere Felder und lässt die Beschreibung unangetastet, bleibt sie bestehen.

Eine Grenze bleibt, und sie ist bewusst gesetzt: Bei Stellen, die schon vor dieser Erweiterung in deiner Liste lagen, ist nicht festgehalten, auf welchem Weg ihr Text gelesen wurde. Für sie gilt die Herkunft als *unbekannt* — sie bleiben bewertbar, statt vorsorglich gesperrt zu werden. Nachträglich ermitteln lässt sich der Weg nicht: Er ergibt sich erst aus dem Abruf selbst. Wenn du bei einer solchen Stelle den Verdacht hast, dass nur ein Werbeschnipsel gespeichert ist, hilft nur, die Stelle zu löschen und über „Stelle per Link oder von Hand hinzufügen" erneut anzulegen — die neu angelegte Stelle trägt dann die tatsächliche Herkunft.

Früher wurde eine fehlende Beschreibung erst im nächtlichen Lauf nachgetragen — die Bewertung lief da längst. Heute startet die Nachsuche direkt beim Import, im Hintergrund, und zwar auf allen vier Wegen:

Das gilt unabhängig von deinem Plan: Auch im Free-Plan wird die Beschreibung nachgeholt. Nur die *Bewertung* selbst läuft im Free-Plan weiterhin nicht automatisch an — die rufst du wie gewohnt selbst ab.

Der Import wartet dabei nicht auf die Nachsuche: Die Liste ist sofort da, der Text kommt nach. Schlägt ein Versuch fehl, wird die Stelle im nächtlichen Lauf erneut aufgegriffen — aber höchstens zweimal mehr. Nach insgesamt drei erfolglosen Versuchen gilt die Suche als abgeschlossen (siehe „Keine Stellenbeschreibung gefunden" oben); eine unauffindbare Stelle wird nicht endlos weitergesucht.

Auf der Job-Detailseite kannst du eine Bewertung mit „Erneut analysieren" wiederholen. Ist an keiner Grundlage etwas anders als beim letzten Mal, ist dieser Knopf ausgegraut und trägt die Begründung:

*„Seit der letzten Bewertung hat sich nichts geändert."*

Der Knopf ist nicht kaputt. Eine erneute Bewertung derselben Angaben käme zum selben Ergebnis — sie kostet nur Zeit und erzeugt den falschen Eindruck, es sei etwas Neues passiert. Der Knopf bleibt trotzdem sichtbar (statt zu verschwinden), damit erkennbar ist, dass es ihn gibt und warum er gerade nicht geht.

So wird er wieder frei — jeder dieser Wege genügt:

WegWirkung
Einen Eintrag in „Was wir über dich wissen" ergänzen, ändern oder löschenDein Lebenslauf ist eine Grundlage der Bewertung
Ein Arbeitszeugnis hochladen, das neue Belege liefertBelege zählen als Teil des Lebenslaufs
Deinen Entwicklungswunsch ändernEr steht ebenfalls in der Bewertung
Profilangaben wie Berufsbezeichnung, Standort oder Wunschgehalt anpassenEbenfalls Grundlage der Bewertung

Zwei Feinheiten dazu:

  • Verglichen werden Werte, keine Historie. Änderst du etwas und setzt es wieder auf den alten Stand zurück, stehst du danach zu Recht wieder vor dem gesperrten Knopf.
  • Stellen, die vor dieser Änderung bewertet wurden, sind nie gesperrt. Für sie ist kein Vergleichsstand hinterlegt — die erste erneute Bewertung ist dort immer möglich.

Dieselbe Sperre gilt auch für die automatischen Wege und für den Sammellauf: Wo sich nichts geändert hat, wird nicht erneut bewertet — auch nicht still im Hintergrund.

Entfallen: Den früheren Knopf „Stellenbeschreibung neu abrufen" auf der Job-Detailseite gibt es nicht mehr. Eine gemerkte Stelle ohne oder mit nur unvollständig gelesener Beschreibung lässt sich seither nicht mehr an Ort und Stelle neu auslesen — der einzige Weg zu einem neuen Auslese-Versuch ist, die Stelle zu löschen und über „Stelle per Link oder von Hand hinzufügen" erneut anzulegen (siehe oben, „Keine Stellenbeschreibung gefunden" und „Die Stellenbeschreibung konnte nur unvollständig gelesen werden").

KI-Transparenz (EU AI Act): Die Bedingungen dieses Kapitels sind Teil der Nachvollziehbarkeit der KI-Bewertung. Wo kein Score entsteht, erfährst du den Grund im Klartext, statt vor einem leeren Feld zu stehen — ob noch etwas kommt, ob nichts mehr kommt oder warum ein neuer Lauf nichts brächte. Der gesperrte Knopf nennt seinen Grund und ist kein Sackgassen-Zustand: Über die Tabelle oben kommst du jederzeit wieder zu einer neuen Bewertung.

Wird nicht bewertet, passiert auch nichts: Es geht keine Anfrage an die KI, und es entsteht kein Eintrag im Protokoll der KI-Aufrufe. Ein gesperrter oder ausbleibender Score verursacht also weder Rechenaufwand noch einen Protokolleintrag.

Was gespeichert wird, um die Sperre zu prüfen: ausschließlich ein Fingerabdruck (Prüfsumme) der Grundlagen, aus denen die letzte Bewertung entstand — nicht die Grundlagen selbst. Aus ihm lässt sich weder dein Profil noch die Stellenbeschreibung zurückgewinnen; er dient allein dem Vergleich „gleich oder nicht gleich". Er wird zusammen mit der Stelle gelöscht — dasselbe Verfahren, das auch das KI-Protokoll verwendet.

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